Grundleistungen:
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft
eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
1. Wirtschaftsplan
2. Jahresabrechnung
3. Eigentümerversammlung und Niederschrift
4. Hausordnung
5. Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
6. Geldverwaltung
7. Rechnungskontrolle und - anweisung
8. Buchführung
9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
10. Auftragsvergabe
11. Überwachung
12. Sofortmassnahmen
13. Schlüssel - Bestellungen
14. Sicherheitseinrichtungen
15. Allgemeine Verwaltung
Unser Leistungskatalog beinhaltet eine recht ausführliche, aber nicht vollständige Aufzählung der Leistungen für die Eigentumsverwaltung. Sollten Sie Interesse an
unseren Leistungen haben, können Sie gerne ein kostenloses Angebot anfordern oder uns eine e-mail senden. Wir nehmen dann kurzfristig Kontakt mit Ihnen auf.
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